Verhaltensregeln bei Wettkämpfen
INFORMATION für SchwimmerInnen und Eltern
ERKRANKT EIN SCHWIMMER und kann daher nicht an den Start gehen, muss er sich bis spätestens 1 Stunde vor Wettkampfbeginn beim Trainer abmelden. Eine ärztliche Bestätigung ist vorzulegen. Wird ein Schwimmer nicht abgemeldet, ist gemäß § 105 (g) d. AWBK des VÖS Reuegeld (nur bei Meisterschaften!) zu bezahlen (je nach Altersklasse 3- bis 10-faches Nenngeld). Bleibt ein Schwimmer unentschuldigt dem Wettkampf fern (eine andere Regelung gilt für Meisterschaften – siehe unten: REUEGELD bei Meisterschaften) oder versäumt einen Start, so muss er die Höhe des Nenngeldes dem Verein rückerstatten. Nur bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung ist KEIN Startgeld zu bezahlen. Der Schwimmer sollte eine ¼ Stunde vor dem Einschwimmen im Schwimmbad sein und sich beim Trainer melden.
Verwendung von Schwimmbrille und Badehaube (ESU-Vereinsbadehaube) wäre vorteilhaft und können bei Anne erworben werden, ebenso ein Vereinsleibchen.
Geht ein Schwimmer an den Start, geht er alleine – max. mit dem Trainer – zum Startsockel – für Eltern ist die Begleitung verboten!
Es ist hilfreich, wenn die Eltern ihre Kinder an folgende Regeln und Verhalten erinnern:
1. Brustschwimmen: Bei Wende und Ziel muss der Schwimmer mit BEIDEN Händen anschlagen! Die Ellbogen dürfen bei der Wende, während der Wende und beim letzten Armzug vor dem Zielanschlag, das Wasser verlassen (Hinweis: Anlässlich des FINA-Kongresses wurde nochmals darauf hingewiesen, dass ein aktiver Delphin-Kick nicht gestattet ist und zur Disqualifikation führt. Die (nicht-aktive) Delphinbewegung ist jedoch gestattet).
2. Schmetterlingsschwimmen: Bei Wende und Ziel muss der Schwimmer mit BEIDEN Händen anschlagen! Brustbeinschläge sind nicht erlaubt. Die Vorschrift, dass die Schultern parallel zur Wasseroberfläche sein müssen, wird gestrichen. (Die Schwimmart heißt in der FINA-Regel weiterhin „Butterfly“ und nicht „Delphin“).
3. Rückenschwimmen: Beim Zielanschlag muss sich der Schwimmer in Rückenlage befinden, d.h. darf sich nicht auf den Bauch drehen! Wende: Hat der Körper die Rückenlage verlassen, dürfen kein Beinschlag und kein Armzug mehr durchgeführt werden, die nicht mit der Wendeausführung zusammenhängen (Begibt sich der Schwimmer zu weit vor der Wende von der Rückenlage in die Brustlage und führt Beinschläge vor der Wendeneinleitung aus, um die Distanz zur Wand zu verkürzen, ist dies nicht zulässig. Hingegen ist ein Beinschlag als Teil des Wendevorganges erlaubt). Beim Zielanschlag darf nicht der ganze Körper unter Wasser sein.
4. Die Schwimmbrille wird während des Bewerbes verloren: Die Brille ist nicht so wichtig, auf jeden Fall weiterschwimmen und NICHT richten. Sie kann bei Verlust nach dem Bewerb aufgetaucht werden.
5. Anfeuern der Eltern: Die Kinder dürfen von den Eltern mit Zurufen, Handtüchern usw. von der Längsseite des Schwimmbeckens angefeuert werden. Es ist jedoch STRENGESTENS VERBOTEN, mit dem Schwimmer mitzugehen bzw. ihn von der Schmalseite des Schwimmbeckens (bei der Wende) anzufeuern. Bei strengen Schiedsrichtern kann in solchem Fall der Schwimmer disqualifiziert werden.
6. Auch die Schwimmer sollen/dürfen ihre Vereinskollegen anfeuern. Sie müssen sich stets fair gegenüber Vereinskollegen, jedoch auch Schwimmern anderer Vereine verhalten.
7. Während des ganzen Wettkampfabschnittes sollte ein Schwimmer immer Socken und eine Trainingshose tragen und nach seinem Schwimmbewerb eine/n trockene/n Badehose/anzug anziehen. Badeschlapfen oder Hallen-Turnschuhe sind Pflicht!
8. Am Wettkampftag sollten sich die Schwimmer in der Nähe des Trainers und nicht der Eltern aufhalten, um den Anweisungen des Trainers folgen zu können.
9. Hat ein Schwimmer all seine Bewerbe geschwommen und möchte vor Wettkampf-Ende nach Hause fahren, muss er sich bei seinem Trainer abmelden. Es besteht nämlich immer die Möglichkeit, dass er z.B. noch für eine Staffel nominiert wird. Außerdem ist zu beachten, ob er nicht noch bei einer anschließenden Siegerehrung anwesend sein muss.
Anzahl der Badehosen bzw. -anzüge:
Schwimmt ein Schwimmer in einem Wettkampfabschnitt
1 Bewerb, dann 2 Badehosen bzw. -anzüge
2 Bewerbe, dann 3 Badehosen bzw. -anzüge
3 und mehr Bewerbe, dann 4 Badehosen bzw. -anzüge
SIEGEREHRUNG
Zur Siegerehrung kommt ein Schwimmer wenn möglich in Vereinskleidung, auf KEINEN Fall nur in Badehose bzw. -anzug.
ERNÄHRUNG AM WETTKAMPFTAG
FRÜHSTÜCK:
Kakao, Tee, Orangensaft, Semmeln, Brot, Vollkornbrot, Müsli, Banane, mageren Streichkäse, Honig, Marmelade, wenig Butter
WÄHREND DES WETTKAMPFES:
Empfehlenswert: Müsliriegel, ½ Semmel, Banane, Apfel, isotonische Getränke
Vermeiden: Getränke mit Kohlensäure und Süßigkeiten
MITTAGESSEN:
Empfehlenswert: Nudelgerichte; Pute, Huhn, Fisch: natur, gegrillt; Beilagen: Reis, Salz- oder Petersilienkartoffel, Kartoffelpüree, Semmelknödel; Salat; Käsetoast; alles mit wenig Fett! Getränke ohne Kohlensäure (z.B. Apfelsaft mit Leitungswasser verdünnt)
Vermeiden: Pommes frites, Gebackenes, Gurkensalat, roher Knoblauch und Zwiebel, Softdrinks (Cola, Fanta etc.), alle kohlesäurehaltigen Getränke und Süßigkeiten!!!
SCHWIMMERPASS
Geht ein Schwimmer zum 1. Mal an den Start, so wird für ihn vom Bgld. Landesschwimmverband ein Schwimmerpass ausgestellt. Dieser ist bei jedem Wettkampf mitzunehmen. Im Schwimmerpass ist JÄHRLICH (geändert in der Gesamtvorstandssitzung des VÖS am 21.5.04) das Ergebnis einer sportärztlichen Untersuchung einzutragen. Startet ein Schwimmer, ohne einen Schwimmerpass vorweisen zu können, so wird der Verein, der ihn gemeldet hat mit einer Geldstrafe belegt. Diese Kosten müssen wir an den Schwimmer weiter verrechnen.
REUEGELD BEI MEISTERSCHAFTEN (Auszug § 105 der Allgemeinen Wettkampfbestimmungen für Schwimmen).
Für widerrufene Meldungen bis Meldeschluss wird kein Reuegeld eingehoben. Werden sämtliche Meldungen eines Schwimmers für einen Wettkampfabschnitt spätestens 1 Stunde vor Beginn desselben Wettkampfabschnittes schriftlich beim Protokollführer zurückgezogen, weil dieser Schwimmer am Veranstaltungsort nicht anwesend ist oder aus sonstigen Gründen an Wettkämpfen dieses Veranstaltungsabschnittes nicht teilnehmen kann, so wird Reuegeld in der Höhe des Nenngeldes eingehoben. Ausgenommen sind Erkrankungen von Schwimmern mit Nachweis einer ärztlichen Bestätigung, hier wird kein Reuegeld eingehoben.
In allen anderen Fällen, in denen eine Meldung nicht eingehalten oder der Verzicht auf eine Endlaufteilnahme nicht rechtzeitig bekannt gegeben wird, werden Reuegelder in der 10-fachen Höhe des Nenngeldes eingehoben, ausgenommen hiervon sind Wettkämpfe der Kinderklasse. Hier darf das Reuegeld nur die 3-fache Höhe des Nenngeldes betragen.
ANMELDUNGEN VON SCHWIMMERN sind nur auf dem vom VÖS aufgelegten Formblatt „Anmeldeschein“ vorzunehmen. Für jeden Schwimmer sind 3 Anmeldescheine, die von ihm oder bei Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr vom Erziehungsberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein müssen, im Durchschreibeverfahren leserlich auszufüllen und über den zuständigen Landesschwimmverband einzureichen.
Einstart-Regeländerung: Lt. Beschluss des VÖS-Vorstandes wird das Rundschreiben Nr. 30/Schw./2001 wie folgt abgeändert und tritt mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft:
Start: Für alle Schwimmwettkämpfe im Bereich des VÖS und seiner Landesschwimm-Verbände gilt die Einstart-Regel (ein Hinweis in der Ausschreibung ist daher nicht mehr erforderlich).
Im Bereich der Landesschwimmverbände kann für die Schülerklasse II, weiblich, und für die Schülerklasse III, männlich, weiterhin die „Zweistart-Regel“ angewendet werden.